AGB

1. Grundlagen der Zusammenarbeit

1.1 Der vorliegende Vertrag regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der Berglas-Consulting GmbH und gilt für alle zwischen den Parteien vereinbarten Projekten und Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

 

2. Leistungen der Berglas-Consulting GmbH

2.1 Die Berglas-Consulting GmbH unterstützt den Kunden insbesondere beim Betrieb von Innosolvenergy, allenfalls auch bei weiteren Software Produkten und in anderen Bereichen, falls vom Kunden gewünscht. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Absprachen
zwischen der Berglas-Consulting GmbH und dem Kunden.

2.2 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, erbringt die Berglas-Consulting GmbH ihre Leistungen nach Aufwand gemäss Honorarordnung (Anhang A). Die Berglas-Consulting GmbH hält sich das Recht vor, diese Honorarordnung von Zeit zu Zeit anzupassen und insbesondere die allgemeine Teuerung zu berücksichtigen. Anpassung der Honorarordnung werden mindestens 3 Monate im Voraus schriftlich angekündigt und treten frühestens auf Beginn des folgenden Kalenderjahres in Kraft.

2.3 Sofern Berglas-Consulting GmbH in Absprache mit dem Kunden gewisse Leistungen durch Dritte erbringen lässt, gelten dafür grundsätzlich deren Tarife.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind die Rechnungen der Berglas-Consulting GmbH durch den Kunden innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Die Berglas-Consulting GmbH behält sich jedoch vor, ganz oder teilweise Vorauszahlungen
zu verlangen.

3.2 Sollte der Kunde mit irgendeiner Zahlung im Rückstand sein, wird dieser Rückstand mit einer Nachfrist von 20 Tagen gemahnt. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist Berglas-Consulting GmbH ohne weiteres berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen oder zurückzubehalten bis die Ausstände geregelt sind. Für dadurch allenfalls entstehende Schäden haftet allein der Kunde.

 

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt auf seine Kosten sicher, dass bei ihm rechtzeitig alle für die ordnungsgemässe Durchführung der Leistungen der Berglas-Consulting GmbH erforderlichen Voraussetzungen bestehen, namentlich:
– Bestimmt der Kunde mindestens eine verantwortliche und entscheidungsbefugte Ansprechperson, die unter anderem ermächtigt ist, Störungsmeldungen an die Berglas-Consulting GmbH vorzunehmen, für den Kunden eine bindende Erklärung abzugeben und Mitteilungen von Berglas-Consulting GmbH entgegenzunehmen;
– gewährt der Kunde der Berglas-Consulting GmbH Zugang zu sämtlichen für die Wartungsarbeiten erforderlichen Informationen, Unterlagen, Räumlichkeiten und Anlagen;
– stellt der Kunde die zur Erbringung der Leistungen von Berglas-Consulting GmbH erforderliche Infrastruktur (Hard- und Software, Netzwerk, Remote-Access etc.) zur Verfügung;

4.2 Der Kunde hat dafür zur sorgen, dass er durch den aktuellen Stand der Technik entsprechende Datensicherungsmassnahmen jederzeit über Ersatzdaten in maschinenlesbare Form verfügt. Verletzt der Kunde diese Pflicht, ist Berglas-Consulting GmbH in keiner Weise haftbar für aus Datenverlusten resultierenden Folgeschäden oder für die Kosten der Wiederbeschaffung von Daten.

4.3 Von Berglas-Consulting GmbH vorgenommene Änderungen ist vom Kunden sofort und sorgfältig auf korrektes Funktionieren zu prüfen und sicherzustellen, dass bei der Konfiguration der Software sowie bei der Einrichtung und Abbildung der Tarifstruktur jeder einzelne vorgesehene Fall und jede Auswertung korrekt funktioniert, bevor der echte Betrieb aufgenommen wird. Bei Datenmigrationen hat der Kunde insbesondere auch zu prüfen und sicherzustellen, dass sämtliche Daten korrekt und vollständig übernommen wurden. Auf Wunsch des Kunden wird bei der Definition der Testfälle und bei der Abnahme durch die Berglas-Consulting GmbH unterstützt; die Verantwortung der Abnahme verbleibt aber beim Kunden.

4.4 Allfällige Fehler (Mängel) hat der Kunde umgehend der Berglas-Consulting GmbH zu melden, spätestens innert 10 Kalendertagen seit Abschluss der Arbeiten oder seit Freigabe der entsprechenden Funktionalität durch Berglas-Consulting GmbH. Fehler sind schriftlich und unter genauer Bezeichnung der festgestellten Unstimmigkeiten bzw. Mängel mitzuteilen. Ein Fehler liegt dann vor, wenn eine zugesicherte Funktion replizierbar oder dokumentierbar nicht erfüllt wird, falsche Ergebnisse liefert, ihren Lauf unkontrollierbar abbricht oder auf sonstige Weise dazu führt, dass die Nutzung der Software beeinträchtigt oder verhindert wird. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gilt die Leistung auf Berglas-Consulting GmbH mit Bezug auf offene Mängel als genehmigt. Allfällige verdeckte Mängel sind umgehend nach Entdeckung mitzuteilen, wobei die Gewährleistung in jeden Fall höchstens 3 Monate seit Abschluss der Arbeiten oder seit der Freigabe der entsprechenden Funktionalität durch Berglas-Consulting GmbH beträgt.

 

5. Gewährleistung

5.1 Berglas-Consulting GmbH gewährleistet, dass sie ihre Leistungen sorgfältig und nach zeitgemässen Kriterien erbringt.

5.2 Meldet der Kunde einen Fehler gemäss Ziff. 4.4 ist er ausschliesslich berechtigt, unentgeltliche Nachbesserung zu verlangen, wobei Berglas-Consulting GmbH über die Art der Behebung entscheidet.

 

6. Haftungsbeschränkung

6.1 Alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Berglas-Consulting GmbH haftet nicht für Schäden, die auf eine Verletzung einer Mitwirkungspflicht des Kunden zurückzuführen ist. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Folgeschäden wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren und unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der Berglas-Consulting GmbH.

 

7. Vertraulichkeit

7.1 Berglas-Consulting GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur vertraulichen Behandlung von Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zugänglich sind. Als vertraulich gelten insbesondere sämtliche Daten, die sensitive Informationen über
Endkunden des Kunden betreffen. Zudem stellen die Vertragspartner sicher, dass diese Verpflichtung auch von ihren Mitarbeitenden und beigezogenen Spezialisten eingehalten wird. Diese Bestimmung behält ihre Gültigkeit auch nach der Vertragsbeendigung.

7.2 Berglas-Consulting GmbH ist berechtigt, den Namen des Kunden in ihrer Referenzliste (Prospekt, Website) zu führen.

 

8. Kündigung

8.1 Dieser Zusammenarbeitsvertrag kann durch beide Parteien grundsätzlich jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 3 Monate auf das Ende eines Kalendermonats.

 

9. Weitere Abrede

9.1 Abreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich getroffen wurden. Der Schriftlichkeit ist der Austausch auf elektronischen Weg gleichgestellt.

9.2 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

9.3 Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto, d.h. Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu bezahlen.

 

10. Gerichtstand und anwendbares Recht

10.1 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte am schweizerischen Sitz der Berglas-Consulting GmbH vereinbart.

10.2 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem materiellem Recht.